
Das Regierungspräsidium Karlsruhe führte von August bis November 2016 in allen Landeserstaufnahmestellen im Regierungsbezirk Karlsruhe (Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim) ein persönliches Gesundheitsheft für Asylsuchende, zur medizinischen Dokumentation, Patienteninformation und Weitergabe von Informationen zwischen Versorgenden, ein. Das Gesundheitsheft wurde beim Erstkontakt in den medizinischen Versorgungseinrichtungen an Asylsuchende ausgegeben.
Das Gesundheitsheft wurde im Zuge des Aufbaus der interdisziplinären Ambulanz im Patrick- Henry-Village (PHV) entwickelt und wurde dort in der medizinischen Versorgung eingesetzt.
Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zum Gesundheitsheft und können dieses kostenlos herunterladen.
Bei der Administration und Koordination der medizinischen Versorgung von Asylsuchenden sind die Länder, Landkreise sowie kreisfreien Städte beteiligt. Hinzu kommt eine Vielzahl versorgender Akteure: Der Öffentliche Gesundheitsdienst, die niedergelassene Ärzteschaft mit ihren verschiedenen Fachgebieten, die Krankenhäuser und zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen wie z.B. Wohlfahrtsverbände. Diese Versorgungsvielfalt wird an vielen Orten ergänzt durch ehrenamtlich organisierte, medizinische Hilfsangebote.
Bis Asylsuchende den Ort ihres endgültigen Verbleibs erreichen, haben sie oftmals mehrfach den Aufenthaltsort gewechselt: (1.) Zwischen Bundesländern, (2.) zwischen Gemeinschaftsunterkünften innerhalb eines Bundeslands, sowie (3.) zwischen der Unterkunft in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) und der Folge- und Anschlussunterbringung in den Gemeinden.
Durch die Beteiligung zahlreicher Akteure sowie durch die häufigen Transfers der Asylsuchenden entsteht die klassische Schnittstellenproblematik einer sektorenübergreifenden Versorgung mit hohen Reibungsverlusten: Befunde und Informationen werden mehrfach erhoben, gehen verloren oder werden auf datenschutzrechtlich bedenklichen Wegen an den (vermeintlich) neuen Aufenthaltsort von Patientinnen und Patienten nachgesendet. Informationen über die in Erstaufnahmeeinrichtungen erfolgte Versorgung erreichen die nächste Ebene der Folgeunterbringung entweder nicht oder werden gar nicht regelhaft erhoben und dokumentiert. Diese Problematik wurde von einer wissenschaftlichen Arbeitsgruppe um Prof. Kayvan Bozorgmehr an der Universitätsklinik Heidelberg bereits bundesweit untersucht und thematisiert [1,2].
Bis zur flächendeckenden Implementierung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende stellt ein standardisiertes, persönliches Gesundheitsheft eine sektorenübergreifende Informationsübermittlung zwischen verschiedenen Akteuren des Gesundheitssystems dar.
Das persönliche Gesundheitsheft dient in erster Linie der Verbesserung der Informationsübermittlung zwischen den an der medizinischen Versorgung beteiligten Behandlern und verbleibt bei den Asylsuchenden. Dadurch soll die Kontinuität der Versorgung gewährleistet werden. Weiterhin wird angenommen, dass durch die verbesserte Dokumentation und Informationsübermittlung redundante Untersuchungen vermieden werden. Die verbesserte Weitergabe relevanter Informationen wie Dauermedikationen und Vorerkrankungen soll dazu beitragen, die Qualität der Versorgung sowie die Patientensicherheit zu verbessern.